Meine Angebote der individuellen Alltagsbegleitung
für Senioren und Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf umfassen beispielsweise folgende Dienstleistungen, die stundenweise buchbar sind:
Als anerkannte, zertifizierte Senioren-Assistentin kann ich bei Vorliegen eines entsprechenden Pflegegrades und den entsprechenden Voraussetzungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Ab Pflegegrad 1 können Sie eine Kostenerstattung meiner Dienste als "Angebot zur Unterstützung im Alltag" im Rahmen der monatlichen Entlastungsleistungen sowie der Verhinderungspflege geltend machen.
Bei Nichtvorliegen eines Pflegegrades können die Kosten in vielen Fällen steuerlich nach §35a EStG abgesetzt werden.
Für meine erbrachten Leistungen erstelle ich am Ende eines jeden Monats eine Rechnung und rechne, je nach Vorliegen eines Pflegegrades, mit der Pflegekasse oder direkt mit Ihnen ab.
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